AGB´S

GB der Firma BMK-Eventtechnik

§1 Vereinbarung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die mit BMK-Eventtechnik geschlossen werden.

§2 Vertragsbindung
Wird zwischen dem Auftraggeber und BMK-Eventtechnik ein Vertrag geschlossen, so kann der Auftraggeber hiervon auch dann nicht zurücktreten, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, abgesagt wurde, es sei denn es lag höhere Gewalt (z.B. Krieg, Terrorismus, Epidemie, Streik, u.ä.) vor.

§3 Angebot, Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung der BMK-Eventtechnik verbindlich zustande.

Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung / Mietvertrag angegebenen Leistungen und Anmietung der dort näher bezeichneten Artikel. Aus dem Mietvertrag gehen die Zeiten für Veranstaltungstag und -ort, die Mietdauer, die Kosten für Anlieferung, Auf- und Abbau sowie alle Mietpreise hervor. Mündliche Absprachen und Telefonate sind nicht rechtsverbindlich und bedürfen der Schrift- bzw. Textform (E-Mail). Die vereinbarten Ausleihzeiten, Abhol- und Rückgabetermine sind einzuhalten.

§4 Preise, Kosten, Anzahlung und Kaution
Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß der Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Alle gemieteten Geräte sind spätestens 5 Werktage nach Buchung nur bei Aufforderung des Vermieters per Vorkasse anzuzahlen. Erfolgt dann keine Anzahlung, so verliert der Kunde das Recht auf Zusicherung des Mietgegenstandes zum genannten Termin. Als Anzahlung werden 20% des vereinbarten Mietpreises vereinbart. Die Anzahlung entfällt nach Absprache und / oder bei Kunden, die BMK-Eventtechnik bereits positiv bekannt sind. Die vereinbarten Mietgebühren müssen neben der vereinbarten Kaution vor Übergabe der Mietgegenstände vollständig bezahlt worden sein.

Spätestens bei Aushändigung der gebuchten Geräte, erhebt BMK-Eventtechnik ab einem Auftragswert von mehr als 650 Euro eine Kaution in angemessener Höhe. Bei mangelfreier Rückgabe wird die Kaution nach der Endkontrolle durch BMK-Eventtechnik erstattet. Die Endkontrolle erfolgt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt nach der Rückgabe, die Kaution wird entweder vor Ort in bar oder, falls eine Endkontrolle zum Rückgabezeitpunkt nicht möglich ist (Witterungsbedingungen, Dunkelheit usw.) per Banküberweisung erstattet. Bei Rückgabe beschädigter Geräte behält sich die BMK-Eventtechnik vor, die gezahlte Kaution ganz oder teilweise - je nach Schadenhöhe - einzubehalten, um so die entstehenden Reparaturkosten zu decken, bei einer die Kaution übersteigende Schadenshöhe hat der Mieter auch die Mehrkosten zu tragen.

§5 Mietdauer und Mietbedingungen

Ein Miettag dauert 8 Mietstunden, beginnt frühestens um 08:00 Uhr und endet spätestens um 21:00 Uhr, soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart.

Alle gemieteten Geräte werden in gutem (sauberen), betriebssicheren Zustand übergeben. Alle Geräte sind gefertigt nach DIN EN 14960:2007-02. Die Geräte werden durch Personal des Vermieters auf- und abgebaut, soweit vereinbart und gebucht. Andernfalls erfolgt eine entsprechende Einweisung durch unser Personal.

Der Mieter verpflichtet sich, den Aufbau der Mietgegenstände nur auf geeignetem Untergrund (saubere, ebene Flächen wie z.B. Gras, Teer, Asphalt usw.) vorzunehmen, für Schäden durch ungeeignete Untergründe (Schotter, Sand usw.) haftet der Mieter. Sollten Sondergenehmigungen (in Naturschutzgebieten, Fußgängerzonen usw.) oder behördliche Genehmigungen (Ordnungsamt, Gema usw.) eingeholt werden müssen, liegt dies in Verantwortung des Mieters. Des Weiteren stellt der Mieter bei Zulieferung durch BMK-Eventtechnik kostenlose Parkplätze für die benötigten Firmenfahrzeuge (Durchfahrtshöhe min. 2,70 m) in unmittelbarerer Nähe des Aufbauplatzes zur Verfügung.

Der Zugang zum gewünschten Aufbaustandort muss ebenerdig und über normale Wege z.B. mit einem Rollbrett erreichbar sein. Aufgrund des Packmaßes passen nicht alle Hüpfburgen / Event Module durch Eingangstüren. Sollte dies nicht möglich sein oder nur über Treppen bzw. andere Wege gehen, so ist dies vorab vom Kunden mit BMK-Eventtechnik zu besprechen.

Sollte bei Anlieferung festgestellt werden, dass ein Aufbau durch die nicht Erreichbarkeit des Aufbaustandortes nicht möglich ist, ist trotzdem der zuvor vereinbarte Mietpreis in voller Höhe zu entrichten.

Bei der Rückgabe ist das jeweilige Modul im gleichen Packmaß zurückzubringen wie es abgeholt wurde. Eine entsprechende Einweisung durch Personal des Vermieters erfolgt bei Abholung.

Bei Selbstabholung der Mietgegenstände (auch durch vom Mieter Beauftragte) trägt jeweils der auftragserteilende Mieter das Transportrisiko und haftet für die pünktliche Rückgabe der Mietgegenstände. Sollten Mietgegenstände verspätet oder gar nicht zurückgebracht werden, haftet der Mieter. Erfolgt die Rückgabe nicht, oder verspätet, so haftet der Mieter für den daraus resultierenden Schaden, insbesondere auch für den Ausfallschaden der sich aufgrund der Verspätung ergibt, so das eine Weitervermietung nicht möglich ist.

§6 Obhutspflichten, Betriebsgefahr
Der Vermieter weist den Mieter ausdrücklich darauf hin, dass er selbst für Sicherheit sorgen muss. Dies gilt insbesondere für das Aufsichtspersonal der jeweiligen Hüpfburgen und / oder Event Module sowie für elektrische Geräte. Diese dürfen, wie auch Luftkissen, bei Regen und starker Feuchtigkeit nicht betrieben werden.

Das Aufsichtspersonal muss volljährig, geistig geeignet und in einem nüchternen Zustand (kein Alkohol und keine Drogen) sein. Es ist darauf zu achten, dass nur Kinder aus derselben Altersklasse die Hüpfburg / das Modul zeitgleich benutzen. Das vordere Kissen der Hüpfburg / des Moduls muss während der Benutzung immer frei von Personen sein. Wartende Kinder / Personen dürfen darauf nicht sitzen.

Das Dauergebläse mit dem Stromkabel ist so zu platzieren, dass die Kinder und andere Personen keinen Zugang haben und niemand über das Kabel stolpern kann. Der Stand und die Trockenheit des Dauergebläses sind regelmäßig zu kontrollieren.

Für den Fall, dass unerwartet Luft aus der Hüpfburg und / oder dem Event Modul entweicht (z.B. durch Stromausfall, Gebläse stoppt, etc.), hat die Aufsichtsperson dafür zu sorgen, dass alle Kinder und andere Hüpfburg-/ Event Modul-Benutzer unverzüglich die Hüpfburg / das Event Modul verlassen. Die Aufsichtsperson sollte dabei Ruhe bewahren und auf die zu evakuierenden Kinder und andere Benutzer ruhig einreden, um panikhaftes Verhalten zu vermeiden.

Die Nutzung der Geräte / Event Module muss durch mindestens eine erwachsene Aufsichtsperson bewacht werden.

Der Mieter hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen für jedes einzelne Gerät einzuhalten und jedes Gerät sauber und ordnungsgemäß zurückzugeben (bei nicht sachgemäßer Handhabung muss mit Folgekosten gerechnet werden). Dies gilt insbesondere dann, wenn den Anweisungen des Personals nicht folgegeleistet wird (z.B starke Verschmutzungen durch Betreten der Hüpfburgen / Event Module mit Schuhen, oder nicht sachgemäße Abdeckung der Hüpfburgen / Event Module bei starkem Regen). Die Kosten für die hierdurch entstandenen Reinigungen / Reparaturen liegen, je nach Ausmaß der Verschmutzung / des Schadens bei ca. 50 – 300 Euro. Weitere Kosten für Nutzungsausfall, welche durch eine eventuell erforderliche Reparatur oder Neubeschaffung entstehen, trägt der Mieter.

§7 Wetterrisiko und höhere Gewalt

Kann die Hüpfburg / das Event Modul wegen Schlechtwetter (starker Wind, Sturmböen, Niederschlag, etc.) nicht aufgebaut / genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung oder Rückerstattung der Mietgebühr. Das Wetterrisiko trägt der Mieter.

Im Falle von höherer Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag.

§8 Rücktritt und Kündigung

Bei Rücktritt durch den Mieter kann der Vermieter angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen einschließlich des entgange­nen Gewinns und seine Aufwendungen verlangen. An Stelle der konkreten Berechnung der Entschädi­gung für den Rücktritt, kann der Vermieter unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen, folgenden pauschali­sierten Anspruch auf Rücktritts­gebühren geltend machen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen:

  • bis 30 Tage vor Aufbaubeginn 25 % der vereinbarten Auftragssumme,
  • 29 bis 15 Tage vor Aufbaubeginn 50 % der vereinbarten Auftragssumme,
  • 14 bis 5 Tage vor Aufbaubeginn 75 % der vereinbarten Auftragssumme,
  • Ab 4 Tage vor Aufbaubeginn 100 % der vereinbarten Auftragssumme,

Berechnungsgrundlage ist die mit dem Mieter vereinbarte Auftragssumme zzgl. USt. abzüglich der ersparten Aufwendungen (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung etc.). Dem Mieter bleibt unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von Vermieter in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.,

Zahlt der Mieter den vereinbarten Gesamtpreis (inklusive Kaution) gar nicht, teilweise oder nicht fristgerecht, so kann der Vermieter dem Mieter kündigen.

Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist für beide Seiten möglich. 

§9 Verpflichtungen und Haftung des Mieters

Bei Rückgabe der Geräte ist der Mieter verpflichtet etwaig entstandene Schäden unmittelbar bei der BMK-Eventtechnik zu melden. Die Geräte müssen nach Benutzung, wie bei der Einweisung erklärt, gesäubert, getrocknet und verpackt werden. Wenn im Mietzeitraum der Geräte Schäden an denselben entstehen, die den Betrieb beeinträchtigen ist der Mieter verpflichtet, den Betrieb sofort einzustellen, um weitere / größere Schäden zu verhindern.

Der Mieter hat die Gegenstände vor jeglichem, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Mieter verpflichtet die Polizei zu rufen und Strafanzeige zu stellen. Außerdem versichert er, dass das gemietete Material während des vereinbarten Mietzeitraums nicht an Dritte weitergegeben oder weitervermietet wird. Der Mieter haftet während der Mietzeit für Beschädigungen am Gerät, für Verlust und Fehlmengen. Es wird empfohlen eine Versicherung abzuschließen.

Der Mieter hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte aufgestellt und angeschlossen werden können. Voraussetzung für den Betrieb ist grundsätzlich eine permanente Stromversorgung (230V) am unmittelbarem Aufbauort des Event Moduls (Kabellänge im Durchschnitt ca. 1,5 m bis 2 m).  Sollte diese nicht vorhanden sein, bieten wir dem Mieter gerne gegen Aufpreis eine Kabeltrommel oder ein entsprechendes Stromaggregat an. Während der Benutzung müssen sämtliche Gebläse, welche zum Betrieb des jeweiligen Moduls notwendig sind, ununterbrochen am Strom angeschlossen und angeschaltet sein. Ausnahme: Sobald es regnet, ist der Betrieb unverzüglich einzustellen und sämtliche Stromverbindungen zu unterbrechen sowie entsprechende Gebläse abzudecken und / oder trocken unterzustellen.

§10 Datenschutzerklärung
Alle durch den Vermieter erhobenen persönlichen Informationen / Daten aus Mietverträgen und Mitteilungen über alle Kommunikationswege werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Etwaige personenbezogene Daten werden im Einklang mit den Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet.

§11 Gerichtsstand
Diese Vereinbarung und das gesamte Rechts­ver­hältnis zwischen den Vertrags­parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig­keiten, die mit diesem Vertrag in unmittel­baren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist - soweit zulässig - das Amtsgericht Grevenbroich bzw. das Landgericht Mönchengladbach, unab­hängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.

§12 Salvatorische Klausel

Sollten eine einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.